ODSET Zukunftspreis 2011
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Zum Thema Abgeltungssteuer
Der Landessportbund informiert:
Die ab dem Kalenderjahr 2009 neu eingeführte Abgeltungssteuer betrifft nur natürliche Personen mit der Folge, dass für gemeinnützige Körperschaften (Sportvereine) weiterhin das bisherige Verfahren der Zinsabschagsteuer Gültigkeit hat.
Die Freistellungsbescheide der Finanzverwaltung für die Kalenderjahre 2005, 2006 und 2007 enthalten unter Abschnitt C die Steuerfreistellung von Kapitalerträgen bis zum 31.12.2012. Damit die Kapitalerträge der Sportvereine auch tatsächlich freigestellt werden, ist es erforderlich, dass der Sportverein seinen Banken oder Sparkassen eine Kopie des Freistellungsbescheides überlässt.
Sportvereine die partiell steuerpflichtig sind, d. h. die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe sind Körperschaftssteuerpflichtig und der ideelle Tätigkeitsbereich und der Zweckbetrieb sind gemeinnützig, müssen die Steuererklärung jährlich abgeben.
Deren Kapitalerträge sind längstens bis zum 31.12.2010 von der Steuer freigestellt, da bis zum Ablauf der Steuerfreistellung in der Regel eine weitere Steuererklärung abgegeben wurde, und durch Bescheiderteilung sich die Steuerfreistellung von Kapitalerträgen verlängert.
Ab dem 01.01.2009 sind die alten Zuwendungsbestätigungen für Sach- und Geldzuwendungen nicht mehr gültig. Im Zusammenhang häufig gestellte Fragen zu Spenden haben wir zwei Präsentationen erarbeitet. Diese haben den Titel:
Übungsleiter- und Spendenrecht sowie Allgemeindr Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche.
Unter folgenden Link wird die Präsentation zur Verfügung gestellt, zusätzlich die neu gültigen Zuwendungsbestätigungen:
http://www.lsbh-vereinsberater.de/DesktopDefault.aspx?tabid=87&tabindex=2
Sonderprogramm "Klima- und Ressourcenschutz
(OZ, 18.07.2008)
Der Landessportbund weist darauf hin, dass es für die Vereine erneut die Möglichkeit gibt, für Kleinprojekte Fördermittel zu erhalten. "Hier sollen gezielt kleinere Vereine animiert werden, in den Umweltschutz zu investieren", so Svea Rojahn (Vizepräsidentin des lsb h)
Beispiele der förderfähigen Vorhaben: Austausch veralteter Kühlanlagen, einfache Maßnahmen der Wärmedämmung, Umrüstung auf sparsame Armaturen oder Installation von Heizungs- und Solaranlagen zur Warmwasserbereitung.
Insgesamt stehen 100.000 € an Fördermitteln zur Verfügung, die max. Fördersumme beträgt 5.000 €. Der 50%ige Eigenanteil der Vereine kann auch durch geldwerte Leistungen wie Eigenleistungen von Mitgliedern erbracht werden.
Anträge sollen per E-Mail an die dafür zuständige Clearingstelle in Hamburg gesandt werden. Aktuelles Antragsformular steht im Internet unter http://www.dosb-clearingstelle.de, ergänzt durch allgemeine Förderhinweise.
Ansprechpartner zum Projekt
Clearingstelle Sport und Umwelt
Hans-Joachim Neuerburg
Max-Brauer-Allee 22
22765 Hamburg
Tel. 040-30685-150
FAx 040-30685-155
E-Mail info@dosb-clearingstelle .de
oder
Geschäftsbereicht Infrastruktur des lsb h
Michael Willig
069-6789-416
Sonder-Investitionsprogramm
Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“ für Sportvereine
Werner Eifert, Sportkreisvorsitzender des Sportkreises Lauterbach, weist nochmals auf das neue Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“ für Sportstättenerweiterung, -modernisierung und –sanierung hin. Danach können ab sofort Anträge auf Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen im Sportstättenbau durch Sportvereine und Kommunen gestellt werden. Die hessische Landesregierung, so heißt es in der Mitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, an den Sportkreis Lauterbach, hat in diesem Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“ je 5 Mio. € für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 zur Verfügung gestellt.
Mit diesem Sonderprogramm, so Sportkreisvorsitzender Werner Eifert, erkennt das Land Hessen den dringenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf an den vorhandenen Sportstätten an. Der Landessportbund Hessen hatte in zahlreichen Unterredungen immer wieder darauf hingewiesen und um Unterstützung gebeten.
Sportvereine und Kommunen sollten sich, so die Empfehlung des Sportkreisvorstandes, kurzfristig über Notwendigkeiten in Sachen Sanierung oder Modernisierung der eigenen Sportstätten beschäftigen.
Anträge sind formlos in zweifacher Ausfertigung, mit den erforderlichen Unterlagen wie Stellungnahme der Kommunen, evtl. des Landkreises und des Sportkreises, mit den Zusagen der finanziellen Beteiligung der Zuwendungsgeber über den Sportkreis beim HDdIS vorzulegen. Für die Umsetzung wird anschließend seitens der Sportkreises in Lauterbach, Werner Eifert empfohlen, sich mit der Geschäftsstelle des Sportkreises Lauterbach, Hintergasse 3 in Verbindung zu setzen und weitere Informationen anzufordern. Die Geschäftsstelle ist dienstags und freitags zwischen 15.30 Uhr und 18.30 Uhr wieder besetzt und unter der Telefonnummer 06641 911 198 oder per Mail a.loeffler@sportkreisbuero.de zu erreichen.
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Das neue Bildungsportal im Sportland Hessen
Seit dem 7. Oktober 2006 ist für alle Bildungsinteressierten im Sportbereich das neue Bildungsportal des lsbh zugänglich. Ein modernes, übersichtliches und nutzerfreundliches Instrument wurde geschaffen, um die Vielfalt der Bildungsangebote angemessen darzustellen.
Der direkte Zugang lautet www.bildungsportal-sport.de